| Rauchmelder retten Leben ! | |
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In Rheinland-Pfalz müssen bis 2012 auch
bestehende Wohnungen mir Rauchmeldern nachgerüstet werden. Rechtlicher
Hintergrund hierzu die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.
Information des SWR hierzu. Rheinland-Pfalz führte als erstes Bundesland im Dezember 2003 die Rauchmelderpflicht für Neu- oder Umbauten mit Wohnnutzung ein. Im Juli 2007 wurde diese Rauchmelderpflicht auch auf bestehende Wohnungen ausgeweitet. Das heißt, das nun auch in Rheinland-Pfalz eine generelle Pflicht zur Installation von Rauchmelder besteht. In der Landesbauordnung ( LBauO ) Rheinland-Pfalz ( § 44 Abs. 8 ) heißt es dazu: " In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. "Mittlerweile haben weiter Bundesländer ( Saarland Feb. 2004, Schleswig-Holstein Jan. 2005, Hessen Juni 2005 ) die Rauchmelderpflicht eingeführt. Teilweise gilt eine generelle Rauchmelderpflicht, es wird also nicht zwischen Alt- und Neubauten unterschieden. In Deutschland sterben jährlich ca. 600 Menschen bei Bränden.
Besonders Nachts ist ein Brandausbruch in Privathaushalten sehr
gefährlich. Man wird im Schlaf von dem Feuer überrascht. Entgegen der
landläufigen Meinung, sterben die meisten Menschen nicht durch das
Feuer sondern durch den hochgiftigen Brandrauch. Dieser breitet sich um
ein vielfaches schneller aus als das Feuer.
Weitere Informationen finden Sie hier: Rauchmelder-Lebensretter , Lexikon Brandmelder Für Fragen, insbesondere über den richtigen Installationsort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ich habe eine Frage
Ihre Feuerwehr Kruft
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